Corona Maßnahmen: Muss ich zuhause bleiben? – Johannes erklärt.

Muss ich Zuhause bleiben?

Den eigenen privaten Wohnbereich darf man nun nur noch aus bestimmten Gründen verlassen, und zwar rund um die Uhr. Erlaubt bleibt die Fahrt in die Arbeit, der Einkauf von „Lebensmitteln“ und der Gang zur medizinischen Versorgung. Auch der Aufenthalt im Freien zur „körperlichen und psychischen Erholung“ ist gestattet, etwa Spaziergänge und Individualsport.

Und auch die Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen fällt unter die Ausnahmen, ebenso der Friedhofgang, der Besuch religiöser Einrichtungen oder die Versorgung von Tieren. Raus darf man auch zur Abwendung von unmittelbaren Gefahren für Leben und Eigentum.