Der Ursprung für die heutigen Silvesterknaller liegt in China. Der chinesische Mönch Li Tian erfand das Schwarzpulver – und erweckte damit nicht nur den Gebrauch von Schusswaffen, sondern auch das Feuerwerk zum Leben. Feuerwerk wurde in China erfunden um das Böse zu vertreiben. Die ersten „Lust- oder Kunstfeuerwerke“ gab es wahrscheinlich in China während der Song Dynastie (960–1270). Im 20. und 21. Jahrhundert werden in Amerika und Europa Feuerwerke vor allem zu Neujahr abgefeuert. Zusätzlich werden Feuerwerke zu länderspezifischen Feiertagen wie dem österreichischen oder schweizerischen Natoinalfeiertag und Massenveranstaltungen gezündet.
Feuerwerksklassen:
Gegenstände der Kategorie F1 sind ab einem Alter von 12 Jahren frei erhältlich, solche der Kategorie F2 dürfen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr erworben werden, Kategorie F3 und Kategorie F4 dürfen nur von ausgebildeten Personen mit nachgewiesener Sachkunde bzw. Fachkenntnis erworben bzw. besessen und nur mit Genehmigung der Behörde verwendet werden.
Mit dem Pyrotechnikgesetz (PyroTG) von 2010 gibt es die Zusätzlichen speziellen Kategorien für bühnenpyrotechnische (T1, T2), sonstige pyrotechnische Gegenstände (P1, P2) und pyrotechnische Sätze (S1, S2). Davon dürfen T2, P2 und S2 ebenfalls nur von ausgebildeten Personen besessen und verwendet werden.
Bereits seit 1974 gilt ein prinzipielles Verbot für die Verwendung von (nunmehr Kat.-F2-) Feuerwerk im Ortsgebiet. Generell kann jeder Bürger ohne Pyrotechnikausweis für ein privates Kat.-F2-Feuerwerk im Ortsgebiet einen Bescheid beantragen, muss dann aber je nach Voraussetzungen, Örtlichkeiten etc. mit behördlichen Auflagen rechnen, wie sie bei Großereignissen üblich sind.
Prinzipiell kann der Bürgermeister durch eine Verordnung zu gewissen Anlässen das Abbrennen von Kat.-F2-Feuerwerken im Ortsgebiet zulassen. Eine Generalerlaubnis für das Abbrennen von F2-Feuerwerken im Ortsgebiet zu Silvester gibt es in Österreich nicht.
Das abschießen von Feuerwerkskörper „innerhalb und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten“ ist verboten.
Polenböller:
Polenböller sind sehr gefährlich,weil sie meistens eine viel höhere Sprengkraft haben als Beutsche Kracher. Bei deutschen Böller hast du bei 3 Gramm Schwarzpulver meist nur Verbrennungen und bei Polenböllern ist die ganze Hand weg. Viele Menschen versuchen aus Polen oder Tschechien Polenböller über die Grenze zu schmuggeln und werden manchmal von der Polizei erwischt, das ist sehr teuer. Die meisten polenböller haben auch keine Zulassung in Österreich in Tschechien darf man die Polenböller das ganze Jahr über zünden, ohne eine Zulassung zu haben also kann jeder Mensch nach Tschechien fahren und dort Böller zünden.
Verletzungen:
Menschen mit Schnittwunden, leichten Verbrennungen, Knalltrauma oder auch Abgesprengten Fingern. Dazu viele Betrunkene, die allein nicht mehr zurechtkommen. Oft werden auch Gliedmaßen abgesprengt. Oft werden auch Häuser in Brand gesetzt durch Raketen. Es gibt auch viele Tiere die Angst vor den Explosionen haben,viele haben auch ein Kriegstrauma und bekommen durch das Feuerwerk wieder Kriegs Erinnerungen.
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